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Die mongolische Justiz

Die Mongolei wird gerne in der westlichen Welt dargestellt als eine der stabilsten Demokratien des zerfallenden Sowjetreichs. Es bestehe eine stabile parlamentarische Demokratie, ein Mehrparteiensystem, allgemeines Wahlrecht, eine unabhängige Justiz und eine ebensolche Presse.

Zu all diesen Punkten wäre einiges anzumerken:

  • So ist der politische Mord an dem ehemaligen Abgeordneten Sanjasuuren Zorig nach wie vor nicht aufgeklärt. Verschiedene offizielle Akten werden nicht freigegeben.
  • Verschiedene Staats- und Ministerpräsidenten sind wegen Korruption verurteilt und von weiteren öffentlichen Ämtern ausgeschlossen.
  • die Regierungen sind nicht sehr stabil (19 Ministerpräsidenten seit 1990).
  • Es herrscht ein extremes Mehrheitswahlrecht, das es Parteien mit knapp über 40% Zustimmung eine Mehrheit über 70% einbringen kann. Eine Oppossition ist in diesem System faktisch nicht vorhanden.
  • Das MANAM (Nebel) genannte politische System aus Demokratischer Partei und Mongolischer Volkspartei ist im Wesentlichen ein Hebel für verschiedene Oligarchen, die ihnen genehmen Gesetze durchzubringen.
  • Die Medienlandschaft wird z.B. von „Reportern ohne Grenzen“ eher negativ beurteilt.

Speziell die  Justiz ist von uns in verschiedenen Urteilen gegen die Ökologiebewegung immer wieder kritisiert worden. Deren Abhängigkeit von klaren Interessengruppen wurde so deutlich, dass die letzten Regierungen immer wieder versprochen haben, hier durchzugreifen (Ergebnisse sind bisher nicht zu sehen).

Ein bahnbrechendes Urteil zu der Situation von Oppositionellen in der Mongolei hat das Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich Anfang 2020 in einer Asylsache gefällt. Dem geflüchtetem Mongolen wurde die Asyleigenschaft zuerkannt. Ein Revision wurde nicht zugelassen. Das urteil ist in seiner Ausführlichkeit beispielgebend und kann hier gelesen werden.

 

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